30 Jahre Grundrecht auf kulturelle Bildung
Alle Kinder haben das Recht auf Kultur und alle Kinder haben das Recht auf kulturelle Bildung.
Dieses Recht ist in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 festgeschrieben, die 1992 von Deutschland ratifiziert wurde. Seitdem sind die Kinderrechte auch in Deutschland geltendes Recht!
In Artikel 28 und 31 der Kinderrechtskonvention wird ausdrücklich „das Recht des Kindes auf Bildung“ und „auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“ festgeschrieben. Weitere Artikel befassen sich mit dem Wohl des Kindes, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, dem Diskriminierungsverbot und vielem mehr.
Mit dem JuKu-Mobil arbeiten wir für dieses Grundrecht aller Kinder im Fichtelgebirge und Hofer Land. Ladet uns also ein in Eure Jugendtreffs und Dorfgemeinschaften, in Kindergärten, Schulen und Museen, zu Festen und Veranstaltungen und feiert mit uns 30 Jahre Grundrecht auf kulturelle Bildung in Deutschland!
Ihr wollt mit uns feiern? Schickt uns Eure Anfrage einfach per Mail an: info@juku-mobil.de